Krankenkasse
Wer in der Schweiz wohnt, muss sich bei einer Krankenkasse versichern. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung trägt die Heilungskosten infolge Krankheit (und Unfall, sofern keine obligatorische Unfallversicherung besteht).
Hingegen zahlt die Krankenkasse im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keine Taggelder. Hierfür bedarf es einer (freiwilligen) Krankentaggeldversicherung. Viele Arbeitgeber schliessen zugunsten ihrer Arbeitnehmer eine solche Krankentaggeldversicherung ab. Der Arbeitgeber ist hierzu aber nicht verpflichtet; es lohnt sich daher zu überprüfen, ob und wie Sie im Krankheitsfall für den Lohnausfall versichert sind.
Überprüfen Sie nach einem Unfall oder einer Erkrankung auch, ob Sie über Krankenkassen- Zusatzversicherungen verfügen, die spezielle Leistungen ausrichten (z.B. Spitalaufenthalt in der Privat- oder Halbprivat-Abteilung, Kostenübernahme für alternativ-medizinische Behandlungen, Invaliditätsleistungen, etc.)